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Gewebespende

Weitgehend unbekannt ist in der Bevölkerung die Möglichkeit, neben Organen auch Gewebe zu spenden. Dabei transplantieren Ärzte deutlich mehr Gewebe als Organe. Sie schenken damit tausenden Patienten Hoffnung und Lebensqualität. Manchmal retten sie auch Leben. Diese Erfolge sind nur möglich, wenn sich Menschen bereit erklären, Gewebe zu spenden.
Die Deutsche Gesellschaft für Gewebetransplantation (DGFG) ist eine gemeinnützige Gesellschaft und arbeitet in Sachen Gewebespende eng mit dem Knappschaftskrankenhaus Bottrop zusammen.

Im Falle eines Hirntods oder irreversiblen Herz-Kreislauf-Stillstandes geht eine Spendermeldung an die DGFG. Diese prüft anhand von anonymisierten Daten, ob die Spende geeignet ist, d.h. ob keine medizinischen Ausschlussgründe bzw. Kontraindikationen vorliegen. Wenn die Spende geeignet ist, nimmt die DGFG Kontakt zu den Angehörigen des Verstorbenen auf, die im Sinne des Verstorbenen der Gewebespende zustimmen oder sie ablehnen. Sie können Ihre persönliche Entscheidung aber auch bereits zu Lebzeiten selbst treffen - in dem Organspendeausweis ist ebenfalls die Option zur Zustimmung der Gewebespende gegeben.
Nach erfolgter Zustimmung wird das Gewebe (in der Regel im Krankenhaus) entnommen und der Verstorbene anschließend würdevoll versorgt. Die Gewebe werden - anders als Organe - nicht sofort transplantiert, sondern zur Untersuchung in die Gewebebank transportiert. Von dort vermittelt die DGFG das Gewebe an Patienten.
Übrigens: Während bei der Entnahme von inneren Organen das Herz-Kreislauf-System durch Sauerstoffversorgung aufrechterhalten werden muss, ist die Spende von Geweben noch bis zu 72 Stunden nach dem Kreislaufstillstand möglich. Somit kommen für eine Gewebespende potenziell rund zwei Drittel aller Verstorbenen in Frage.

Für eine Spende kommen folgende Gewebe in Frage:
  • Augenhornhaut
  • Herzklappen
  • Blutgefäße 
  • Haut
  • Knochen
  • Plazenta
Dank einer Spenderhornhaut können Menschen wieder sehen, die Transplantation von Herzklappen oder Blutgefäßen rettet Leben oder bewahrt vor Amputationen, Knochentransplantate bringen Mobilität zurück.

Generell ist wie bei der Organspende in erster Linie der Gesundheitszustand des Spenders entscheidend. Für Gewebe wie Augenhornhäute und Knochen gibt es keine Altersgrenze, Sehnen und Bänder können bis zum Alter von 65 Jahren gespendet werden. Bei Kindern gelten die gleichen Regelungen wie bei der Organspende: Ab 14 Jahren können Jugendliche einer Gewebespende widersprechen, vorher entscheiden die Eltern.

Ja. Die in 2017 gestartete Kooperation zwischen den Knappschaftskliniken und der Deutschen Gesellschaft für Gewebetransplantation (DGFG) ist gut angelaufen. So wurden im Knappschaftskrankenhaus Bottrop bereits Gewebespenden realisiert. In diesen Fällen ging es um die so genannte Hornhautspende. Wir hoffen, dass zukünftig noch mehr Menschen einer Hornhautspende zustimmen und so anderen Menschen neues Augenlicht schenken.
Weitere Informationen zur Gewebespende in Zusammenarbeit mit der DGFG finden Sie in unserem Downloadbereich unter Augenhornhautspende/Gewebespende und unter www.gewebenetzwerk.de.
Tobias Kaluschke
Dr. med. Tobias Kaluschke
Oberarzt in der Klinik für Neurologie

Tel.: 02041 15-5701

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