Unternehmen

Das Knappschaftskrankenhaus Bottrop hat sich seit seiner Gründung am 1. Juni 1931 zu einem modernen Gesundheitsdienstleister mit folgenden Fachkliniken entwickelt:

  • Innere Medizin I - Allgemeine Innere Medizin, Gastroenterologie, Hämatologie/Onkologie
  • Innere Medizin II - Nephrologie, Rheumatologie
  • Innere Medizin III - Klinische und interventionelle Angiologie, Diabetologie
  • Innere Medizin IV - Kardiologie, Intensiv- und Notfallmedizin
  • Innere Medizin V - Altersmedizin
  • Allgemein- und Viszeralchirurgie, Unfall- und Wiederherstellungschirurgie
  • Gefäßchirurgie - Vaskuläre und endovaskuläre Chirurgie
  • Urologie, Kinderurologie, Urologische Onkologie und Roboterassistierte Urologie
  • Anästhesie, Intensivmedizin und Schmerztherapie
  • Neurologie mit angeschlossener stationärer und ambulanter Rehabilitation im Reha-Zentrum prosper
  • Radiologie, Neuroradiologie und Nuklearmedizin

Am 01.05.2014 hat das Knappschaftskrankenhaus Bottrop als letzter Eigenbetrieb der Knappschaft-Bahn-See einen Rechtsformwechsel vollzogen und agiert seitdem zusammen mit dem Reha-Zentrum prosper als eigenständige Knappschaftskrankenhaus Bottrop GmbH. Die KBS ist hundertprozentige Gesellschafterin der GmbH.

Das seit 2004 regelmäßig nach KTQ (Kooperation für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen) zertifizierte Haus (letzte Zertifizierung Mitte 2022) beschäftigt rund 900 Mitarbeiter/innen und gilt mit einem Umsatz von mehr als 65 Millionen Euro jährlich als Großunternehmen.

Auf den folgenden Unterseiten finden Sie Informationen und Ansprechpartner zu allen Bereichen des Unternehmens.

 

Geschäfts-
führung

Geschichte

Leitbild

Verwaltung

Personal-
vertretung

Lob und Kritik

Qualitäts-
management

Compliance

Zahlen und Fakten

Das medizinische Netz der Knappschaft


Für ausgewählte Maßnahmen aus den Bereichen Digitalisierung der Medizin und Pflege sowie IT-Sicherheit wurden uns Fördermittel nach dem Krankenhauszukunftsfonds entsprechend § 14a Abs. 2 KHG i.V.m § 19 Abs. 1 Satz 1 KHSFV gewährt. Die Mittel des Krankenhauszukunftsfonds wurden zu 70 % durch den Bund nach § 14a Abs. 1 KHG bereitgestellt. Diese Mittel werden durch die Europäische Aufbau und Resilienzfazilität (ARF) refinanziert.



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