Weiterbildungsgang / Inhalte der Weiterbildung
Der Inhalt der Weiterbildung ergibt sich aus der Weiterbildungsordnung. Wahlweise kann für einen Übergangszeitraum zwischen der alten und der neuen Weiterbildungsordnung gewählt werden, wenn die Ausbildung vor dem 1.7.2020 begonnen wurde. (Es gilt eine Übergangsfrist von 7 Jahren bis 1.7.2027)
Die genauen Inhalte und Fertigkeiten der Weiterbildungsordnung entnehmen Sie bitte der neuen Weiterbildungsordnung (2020) und der alten Weiterbildungsordnung (2017).
Für eine individuelle Beratung stehen die Mentoren gerne zur Verfügung.
Aktuell (Neue WBO), gültig seit sei 1.7.2020:
- Nach der gültigen Weiterbildungsordnung müssen im Rahmen der 60 Monate
- 24 Monate in der Allgemeinmedizin in der ambulanten hausärztlichen Versorgung
- 12 Monate im Gebiet Innere Medizin in der stationären Akutversorgung
- 6 Monate in mindestens einem anderen Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung
- Weitere 18 Monate in weiteren Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung (Mind. 3 Monate)
Alte WBO, Fassung vom 30.6.2018:
- 60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte davon
- 36 Monate in der stationären Basisweiterbildung im Gebiet Innere Medizin,
- davon bis zu 18 Monate in den Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung (auch 3 Monats-Abschnitte) auch im ambulanten Bereich, maximal 12 Monate aus einem Gebiet anrechenbar
- 24 Monate Weiterbildung in der ambulanten hausärztlichen Versorgung, davon bis zu 6 Monate in Chirurgie (auch 3 Monats-Abschnitte)
Die genauen Inhalte und Fertigkeiten der Weiterbildungsordnung entnehmen Sie bitte der neuen Weiterbildungsordnung (2020) und der alten Weiterbildungsordnung (2017).
Für eine individuelle Beratung stehen die Mentoren gerne zur Verfügung.