Hausordnung
für Rehabilitanden und Besucher
1. Rücksichtnahme
Der Aufenthalt im Reha-Zentrum prosper erfordert im Interesse aller Rehabilitanden besondere
Rücksichtnahme und besonderes Verständnis. Vermeiden Sie bitte Ruhestörungen,
insbesondere in der Mittagszeit (13.00 Uhr bis 15.00 Uhr) und nachts ab 20.00 Uhr.
2. Anordnungen
Ärztliche Anordnungen und Weisungen des Pflegepersonals sind im Interesse eines
erfolgreichen Behandlungsprozesses zu befolgen.
3. Einrichtungen des Reha- Zentrums prosper
Bitte helfen Sie uns, Sauberkeit und Ordnung im Hause zu gewährleisten. Abfälle gehören in die
dafür vorgesehenen Behälter. Die Einrichtungen des Hauses sind von den Benutzern schonend
zu behandeln. Die Haftung für schuldhaft verursachte Beschädigungen richtet sich nach den
allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
4. Rauchen und Alkohol
In den Räumen des Reha- Zentrums prosper besteht ein generelles Rauchverbot. Dies umfasst
auch vergleichbare Produkte wie z. B. E-Zigaretten. Rauchen ist nur im Raucherpavillon am
hinteren Ausgang, im Untergeschoss, erlaubt. Der Genuss von Alkohol bedarf der Erlaubnis des
behandelnden Arztes.
5. Besuch
Unsere Besuchszeiten sind täglich von 9.00 bis 21.00 Uhr. Wir empfehlen werktags Besuche ab
16.30 Uhr in der behandlungsfreien Zeit. Besuche durch Kinder sollten möglichst nur in
Begleitung Erwachsener erfolgen. Die Zahl der anwesenden Besucher je Rehabilitand kann bei
Bedarf begrenzt werden. Nehmen Sie bitte bei Ihren Besuchen Rücksicht auf die Rehabilitanden.
Haustiere dürfen nicht mitgebracht werden.
6. Wertsachen
Bewahren Sie möglichst kein Bargeld und keine Wertsachen in Ihrem Zimmer auf, da das
Reha- Zentrum prosper bei Verlust oder Diebstahl keine Haftung übernehmen kann.
7. Film- und Fotoaufnahmen
Film-, Fernseh-, Ton-, Video- und Fotoaufnahmen durch Rehabilitanden, Besucher oder Dritte im
Bereich der Reha-Klinik bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die Geschäftsführung
sowie der betroffenen Personen.
8. Fahrzeugverkehr
Auf dem Gelände des Knappschaftskrankenhauses und des Reha- Zentrums prosper gelten die
Vorschriften der Straßenverkehrsordnung. Die aufgestellten Hinweisschilder, Ge- und
Verbotsschilder sind zu beachten. Die Geschäftsführung kann im Einzelfall Sonderregelungen
treffen, die ebenfalls zu beachten sind.
Die vorstehende Hausordnung ist Bestandteil der „Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB)“.
Bottrop, 12.12.2019
Die Geschäftsführung