Hausordnung

für Rehabilitanden und Besucher

1. Rücksichtnahme
Der Aufenthalt im Reha-Zentrum prosper erfordert im Interesse aller Rehabilitanden besondere Rücksichtnahme und besonderes Verständnis. Vermeiden Sie bitte Ruhestörungen, insbesondere in der Mittagszeit (13.00 Uhr bis 15.00 Uhr) und nachts ab 20.00 Uhr.

2. Anordnungen
Ärztliche Anordnungen und Weisungen des Pflegepersonals sind im Interesse eines erfolgreichen Behandlungsprozesses zu befolgen.

3. Einrichtungen des Reha- Zentrums prosper
Bitte helfen Sie uns, Sauberkeit und Ordnung im Hause zu gewährleisten. Abfälle gehören in die dafür vorgesehenen Behälter. Die Einrichtungen des Hauses sind von den Benutzern schonend zu behandeln. Die Haftung für schuldhaft verursachte Beschädigungen richtet sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

4. Rauchen und Alkohol
In den Räumen des Reha- Zentrums prosper besteht ein generelles Rauchverbot. Dies umfasst auch vergleichbare Produkte wie z. B. E-Zigaretten. Rauchen ist nur im Raucherpavillon am hinteren Ausgang, im Untergeschoss, erlaubt. Der Genuss von Alkohol bedarf der Erlaubnis des behandelnden Arztes.

5. Besuch
Unsere Besuchszeiten sind täglich von 9.00 bis 21.00 Uhr. Wir empfehlen werktags Besuche ab 16.30 Uhr in der behandlungsfreien Zeit. Besuche durch Kinder sollten möglichst nur in Begleitung Erwachsener erfolgen. Die Zahl der anwesenden Besucher je Rehabilitand kann bei Bedarf begrenzt werden. Nehmen Sie bitte bei Ihren Besuchen Rücksicht auf die Rehabilitanden. Haustiere dürfen nicht mitgebracht werden.

6. Wertsachen
Bewahren Sie möglichst kein Bargeld und keine Wertsachen in Ihrem Zimmer auf, da das Reha- Zentrum prosper bei Verlust oder Diebstahl keine Haftung übernehmen kann.

7. Film- und Fotoaufnahmen
Film-, Fernseh-, Ton-, Video- und Fotoaufnahmen durch Rehabilitanden, Besucher oder Dritte im Bereich der Reha-Klinik bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die Geschäftsführung sowie der betroffenen Personen.

8. Fahrzeugverkehr
Auf dem Gelände des Knappschaftskrankenhauses und des Reha- Zentrums prosper gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung. Die aufgestellten Hinweisschilder, Ge- und Verbotsschilder sind zu beachten. Die Geschäftsführung kann im Einzelfall Sonderregelungen treffen, die ebenfalls zu beachten sind.

Die vorstehende Hausordnung ist Bestandteil der „Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB)“.

Bottrop, 12.12.2019
Die Geschäftsführung

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