Hausordnung

für Patienten und Besucher

1. Rücksichtnahme
Der Aufenthalt im Krankenhaus erfordert im Interesse aller Kranken besondere Rücksichtnahme und besonderes Verständnis. Vermeiden Sie bitte Ruhestörungen, insbesondere in der Mittagszeit (13.00 Uhr bis 15.00 Uhr) und nachts ab 20.00 Uhr.

2. Anordnungen
Ärztliche Anordnungen und Weisungen des Pflegepersonals sind im Interesse einer schnellen Gesundung zu befolgen.

3. Bekleidung
Verlassen Sie bitte die Station nicht im Nachthemd oder im Schlafanzug, sondern ziehen Sie entsprechende Kleidung an.

4. Krankenhauseinrichtungen
Bitte helfen Sie uns, Sauberkeit und Ordnung im Hause zu gewährleisten. Abfälle gehören in die dafür vorgesehenen Behälter. Die Einrichtungen des Hauses sind von den Benutzern schonend zu behandeln. Die Haftung für schuldhaft verursachte Beschädigungen richtet sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

5. Rauchen und Alkohol
In den Räumen des Knappschaftskrankenhauses Bottrop besteht ein generelles Rauchverbot. Dies umfasst auch vergleichbare Produkte wie z. B. E-Zigaretten. Rauchen ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen (Pavillons auf dem Gelände) erlaubt. Der Genuss von Alkohol bedarf der Erlaubnis des behandelnden Arztes.

6. Besuch
Bitte beachten Sie im Interesse unserer Patienten die Besuchszeiten. Die Besuchszeiten sind täglich von 10.00 Uhr bis 19.00 Uhr. In bestimmten Bereichen gelten besondere Besuchsregelungen: Intensivstation und Stroke-Unit 11.00 Uhr bis 13:00 Uhr oder 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr; Neurologische Früh-Reha: 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr). Besuche durch Kinder sollten möglichst nur in Begleitung Erwachsener erfolgen. Die Zahl der im Patientenzimmer anwesenden Besucher kann bei Bedarf begrenzt werden. Nehmen Sie bitte bei Ihren Besuchen Rücksicht auf die Patienten. Haustiere dürfen nicht mitgebracht werden.

7. Wertsachen
Bewahren Sie möglichst kein Bargeld und keine Wertsachen in Ihrem Krankenzimmer auf, da das Krankenhaus bei Verlust oder Diebstahl keine Haftung übernehmen kann.

8. Film- und Fotoaufnahmen
Film-, Fernseh-, Ton-, Video- und Fotoaufnahmen durch Patienten, Besucher oder Dritte im Bereich des Krankenhauses bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die Geschäftsführung sowie der betroffenen Personen.

9. Fahrzeugverkehr
Auf dem Gelände des Krankenhauses gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung. Die aufgestellten Hinweisschilder, Ge- und Verbotsschilder sind zu beachten. Die Geschäftsführung kann im Einzelfall Sonderregelungen treffen, die ebenfalls zu beachten sind. Die vorstehende Hausordnung ist Bestandteil der „Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB)“.

 

Bottrop, den 12.12.2019
Die Geschäftsführung


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