Organspendeausweis

Organspende

Zurzeit ist der Stand der Organspenden in Deutschland auf dem tiefsten Niveau der letzten 25 Jahre. Aktuell hoffen mehr als 10.000 schwer erkrankte Menschen auf die Transplantation eines Organs. Für viele ist eine Organspende, die einzige Möglichkeit zu überleben oder die Lebensqualität zu verbessern. Dies ist jedoch nur möglich, wenn Menschen bereit sind, Ihre Organe nach dem Tod zu spenden.

Am Knappschaftskrankenhaus Bottrop ist Dr. med. Celsa Atanes-Ferreiro, leitende Oberärztin in der Klinik für Neurologie, als Transplantationsbeauftragte zuständig für das Verfahren von Organspenden. Da viele Bürger nicht umfassend über das Thema aufgeklärt sind, beantworten wir hier Ihre wichtigsten Fragen.

Weitere Informationen zur Organspende finden Sie außerdem unter www.organspende-info.de.

Voraussetzung für eine Organspende ist ein endgültiger, nicht behebbarer Ausfall des Gehirns (Hirntod), der durch zwei Fachärzte anhand eines festgelegten Protokolls festgestellt werden muss. Die Entnahme von inneren Organen kann nur erfolgen, wenn das Herz-Kreislauf-System und die Sauerstoffversorgung aufrecht erhalten bleiben.
Zudem ist die unabdingbare Voraussetzung für eine Organspende die eindeutige Zustimmung des Patienten, über einen Organspendeausweis oder eine Patientenverfügung (s. Einwillung zur Organentnahme).

Die Entscheidung für oder gegen eine Organspende sollte immer im Sinne des Verstorbenen fallen. Zunächst wird deshalb geschaut, ob der Patient einen Organspendeausweis oder eine Patientenverfügung vorliegen hat. Einen Organspendeausweis können Sie kostenlos online oder an der Information des KK Bottrops bekommen.
Liegt keine schriftliche Entscheidung des Patienten vor, so sind die nächsten Angehörigen angehalten, im Sinne des Verstorbenen zu entscheiden. Zu den nächsten Angehörigen zählen laut Transplantationsgesetz die Ehegatten, oder eingetragenen Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, Geschwister oder Großeltern. Diese müssen die Entscheidung nach dem (mutmaßlichen) Willen des Verstorbenen und nicht nach ihrer persönlichen Auffassung zur Organspende treffen. Erst wenn der mutmaßliche Wille nicht ermittelbar ist, entscheiden die Angehörigen nach ihren eigenen Vorstellungen.
Um Angehörige zu entlasten, ist es deshalb sinnvoll, sich schon zu Lebzeiten mit dem Thema Organspende auseinander zu setzen und seinen Willen zu kommunizieren.

Entscheiden Sie sich für eine Organspende, ist zu Lebzeiten keine ärztliche Untersuchung notwendig. Es ist allerdings hilfreich bekannte Vorerkrankungen wie z.B. eine abgeheilte Tuberkolose oder eine Krebserkrankung in dem Organspendeausweis zu vermerken.

Für eine erfolgreiche Organspende ist entscheidend, ob das jeweilige Organ gesund und funktionsfähig ist. Deshalb werden im Falle eines Hirntods und dem Einverständnis zur Organspende unmittelbar vor der Entnahme verschiedene Untersuchungen durchgeführt, um die Funktionsfähigkeit der Organe zu überprüfen. Generell kann eine Organspende bei bestimmten Infektionen oder Krebserkrankungen ausgeschlossen sein.

Generell gilt, dass eine Organspende nicht vom Alter einer Person, sondern von ihrem allgemeinen Gesundheitszustand und dem Zustand der Organe abhängt. Entscheidend ist also nicht das tatsächliche, sondern das biologische Alter. Häufig ist es aber so, dass Organe von jüngeren Personen sich eher zur Transplantation eignen als die von älteren. Nichtsdestotrotz kann es aber z.B. auch gut sein, dass die Niere eines 70-Jährigen einem Dialysepatienten wieder ein fast normales Leben schenken kann.
Die zentrale Vermittlungsstelle Eurotransplant hat ein spezielles Programm entwickelt, in dessen Rahmen Organe älterer Menschen an ältere Patienten der Warteliste vergeben werden. Grundsätzlich gibt es bei der Organspende kaum Altersobergrenzen. Lediglich für eine Hautspende gilt eine Obergrenze von 75 Jahren. Nach unten sind die Altersgrenzen offen. Bei Kindern unter 14 Jahren entscheiden die Eltern über die Zustimmung oder Ablehnung der Organspende. Ab dem 14. Lebensjahr können Jugendliche einer Organentnahme selbst widersprechen, ab 16 können Sie entscheiden, ob sie zustimmen oder eine Entnahme ablehnen.

In einzelnen Fällen kommt eine Spende von Organen oder Organteilen zu Lebzeiten in Frage. Das gilt für die Niere und seltener einen Teil der Leber. Eine gesunde Person kann mit nur einer Niere ein vollkommen normales Leben führen. Der Spender oder die Spenderin muss volljährig sein, über die Spende aufgeklärt worden sein und aus freien Stücken zugestimmt haben. Lebendspenden sind nur unter nahen Verwandten und einander persönlich eng verbundenen Personen zulässig. Der Spender und eventuell der Empfänger müssen sich einer Lebendspendekommission vorstellen. Dabei überprüft die Kommission, ob die Einwilligung zur Lebendspende tatsächlich freiwillig und ohne Zwang erfolgt und dass kein Organhandel vorliegt. Die Lebendspendekommission wird entsprechend dem jeweiligen Landesgesetz gebildet.

Die Deutsche Stiftung Organtransplantation organisiert in Absprache mit dem Entnahmekrankenhaus und den zuständigen Transplantationszentren die Organentnahme. Die Organspende erfolgt unter den gleichen Bedingungen wie eine Operation. Während und nach der Entnahme ist der würdevolle Umgang mit dem bzw. der Verstorbenen selbstverständlich. Die Angehörigen können anschließend in jeder gewünschten Weise Abschied vom verstorbenen Menschen nehmen. Der Leichnam wird nach der Organspende für eine Aufbahrung vorbereitet und kann anschließend bestattet werden.

Nein, dies ist nicht möglich. Das Transplantationsgesetz (TPG) enthält klare Vorgaben für eine transparente und patientenbezogene Organverteilung durch die unabhängige Vermittlungsstelle Eurotransplant in Leiden (Niederlande). Die postmortale Vergabe von gespendeten, vermittlungspflichtigen Organen erfolgt nach § 12 Transplantationsgesetz ausschließlich nach medizinischen Kriterien, insbesondere nach Erfolgsaussicht und Dringlichkeit für geeignete Patientinnen und Patienten auf einer Warteliste. Die Vermittlungsregeln werden in Richtlinien der Bundesärztekammern festgelegt und sind Grundlage jeder Vermittlungsentscheidung.

Eine Verteilung der zur Verfügung stehenden Spenderorgane, unabhängig von medizinischen Kriterien, zum Beispiel Einkommen, Herkunft oder etwa dem Versicherungsstatus, ist damit rechtlich ausgeschlossen.

Für die Transplantation eines Organes ist unbedingt die Erlaubnis der Landesregierung erforderlich. Nur spezialisierte Krankenhäuser dürfen diese Operationen durchführen, dies sind meist Universitätskliniken. In unserer Umgebung gibt es z.B. in Bochum und Essen jeweils Transplantationszentren, die sich auch auf bestimmte Organe spezialisiert haben. Im Knappschaftskrankenhaus Bottrop werden also keine Organe transplantiert. Seit Jahren unterstützt das Haus jedoch über die einzelnen Grenzen der Fachbereiche hinweg die Organspende, indem es als Organ-Entnahmekrankenhaus fungiert.
Dr. Tobias Kaluschke
Dr. med. Tobias Kaluschke
Oberarzt in der Klinik für Neurologie

Tel.: 02041 15-5701

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